Wiso 10/2
Die Hälfte (etwa) der Fragen für die schriftliche Überprüfung wird aus dieser Sammlung stammen. Also das Lernen nach den Arbeitsblättern nicht vergessen!
Thema: Mitbestimmung
F(rage): Welche Mitbestimmungsrechte haben Arbeitnehmer in Kleinbetrieben mit weniger als 5 Beschäftigten?
A(ntwort): Sie haben KEINE Mitbestimmungsrechte, die Betriebe müssen sich lediglich an die bestehenden Gesetze halten.
F: Für welche Unternehmen gilt das Betriebsverfassungsgesetz?
A: Für Unternehmen mit 5 oder mehr Beschäftigten und den Öffentlichen Dienst.
F: Was bedeutet Mitbestimmung?
A: Sie umfasst alle Möglichkeiten und Rechte der Arbeitnehmer/innen, die Arbeitswelt mitzugestalten.
F: Erläutere zwei Argumente für und zwei Argumente gegen Mitbestimmung (+ ein Beispiel)!
A: Siehe Arbeitsblatt!
F: Wie sind die Stimmen der Arbeitnehmer- und Arbeitsgebervertreter im Aufsichtsrat verteilt – bei großen Aktiengesellschaften?
A: Anteilseigner und Arbeitnehmer haben gleiche Stimmenzahl im Aufsichtsrat
F: Was bedeutet paritätische Mitbestimmung?
A: Das ist das Modell in der Montanindustrie: gleiche Stimmenanteile für Arbeitsgeber- und Arbeitnehmervertreter, bei Pattsituationen zählt die Stimme eines neutralen Mitglieds
Thema: Tarifpolitik
F: Was bedeutet Tarifautonomie?
A: In Deutschland können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einmischung des Staates über Löhne verhandeln.
F: Nenne ein Beispiel für eine Arbeitnehmer- und eine Arbeitgebervertretung!
A: IB Metall, Gesamtmetall
F: Was versteht man unter Tarifpolitik?
A: Unter Tarifpolitik versteht man alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Verhandlung oder dem Abschluss von Tarifverträgen relevant sind oder werden können. Im Tarifvertragsgesetz sind hierzu die wesentlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Tarifpolitik beschäftigt sich mit Fragen der Entgeltfindung (Eingruppierung, Zulagen, Zuschläge, Höhe des Entgelts …) und der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (Urlaub, Altersversorgung, freie Tage bei besonderen Anlässen …). Die Tarifpolitik einer Organisation (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) manifestiert sich letztlich in den Tarifverhandlungen und dem Tarifabschluss. (Vorsicht: ausführliche Antwort, schwer zu merken!)
F: Was sind Tarifverhandlungen?
A: Tarifverhandlung ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und bezeichnet die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung in einer Branche (üblicherweise Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) mit dem Ziel, für ein bestimmtes Gebiet einen Flächentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen. (Vorsicht: ausführliche Antwort!)
F: Wie viel Prozent der Stimmen sind notwendig, um einen Streik zu beginnen?
A: 75 % der Stimmen.
Thema: Jugendarbeitsschutzgesetz
F: Wer gilt nach dem JArbSchG als Kind?
A: Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
F: Nenne 2 Ausnahmen für die Beschäftigung von Kindern!
A: Arbeiten während des Betriebspraktikums und im elterlicher Betrieb
F: Wie ist die Dauer der Arbeitszeit für Jugendlich definiert?
A: Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Thema: Betriebsverfassungsgesetz
F: Kann man Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtszeit kündigen?
A: Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt noch ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit
F: Kann der Betriebsrat von der Arbeit freigestellt werden?
A: In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern hat der Betriebsrat ein Recht auf die völlige Freistellung von einem oder mehreren Mitgliedern.
F: Bei welchen Maßnahmen hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht?
A: Bei der Absenkung der Betriebsrente, der Festlegung eines Werksurlaubes, bei der Einführung der Akkordarbeit
F: Wie lange dauert eine Amtszeit eines Betriebsrates? A: 4 Jahre
F: Ab wie vielen Beschäftigten ist die Gründung eines Betriebsrats möglich?
A: Ab 5 Mitarbeitern
F: Nenne zwei Maßnahmen, bei denen der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrates benötigt?
A: Bei der Kündigung und Versetzung von Mitarbeitern
F: Nenne die Mitbestimmungsarten des Betriebsrates in aufsteigender Reihenfolge!
A: Information, Beratung, Initiative, Zustimmung, Mitbestimmung

Schau mir ins Auge, LeserIn!